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Zu dieser Homepage :Siehe hierzu mehr unter => Antifa - E i N b l i c k e

 Mehr demokratische und antifaschistische Kultur in und um den EN-Kreis ...Foto KZ-Aussenlager Annen. Fotograph Liesenhoff
(Foto links)    http://www.kz-buchenwald.de/ > http://www.lagergemeinschaft-buchenwald.de/glocke.htm >  Mahnmal mit Glockenturm und Figurengruppe von Fritz Cremer >   http://www.foerderverein-buchenwald.de/fuehrung_glockenturm/fuehrung_glockenturm.html                                                          (Foto rechts)Vor dem Gedenkstein am ehemaligen KZ-Außenlager Witten/Annen. (Foto: Liesenhoff) > http://www.tczew-witten.de/index.html?/zwangsarbeit.html

Antifaschistische Verfassungsordnung:

Das Grundgesetz ist hinsichtlich Nationalismus, Rassismus, Krieg und Diktatur nicht neutral, 

sondern zog aus der politischen Katastrophe, die der Nationalsozialismus für Moral und Leben vor allem der Menschen Europas die notwendigen und logischen politischen Konsequenzen:

Verbot der Nationalitäten- und Rassendiskriminierung
Artikel 3 GG  Gleichheitsgebot
Absatz 3  Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Konsequenz im Strafrecht:  StGB § 130 Volksverhetzung

Verbot der Feindseligkeit gegen andere Staaten
Art. 25 GG  Völkerrechtsgeltung
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Art. 26 GG  Friedensgebot
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Konsequenz im Strafrecht:  StGB § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges

Verbot diktatorischer Bestrebungen
Art. 20 GG  Staatsordnung
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

desgleichen in Art. 28 GG Länderordnung
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

Quelle > http://www.nazis.de/inidia/antifaschistische_verfassungsordnung.htm
 
   
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